Allgemeine Informationen
In Baden-Württemberg stehen Kindern mit Behinderung im Bereich der frühkindlichen Bildung unterschiedliche Wege offen. Sie können allgemeine Kindertagesstätten oder Schulkindergärten besuchen. Schulkindergärten sind ein Angebot für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren), bei denen ausgehend von einem Antrag der Eltern durch die Schulbehörde Bedarf an einem sonderpädagogischen Bildungsangebot festgestellt wurde.