Sonderpädagogisches Bildungsangebot

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Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs

Die Erziehungsberechtigten können für ihr Kind mit der Schule einen Antrag stellen. Die Schule erstellt einen pädagogischen Bericht und legt den Antrag und den pädagogischen Bericht dem Staatlichen Schulamt vor. Das Verfahren wird eingeleitet.

oder

Die Schule stellt unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten einen Antrag. Antrag und pädagogischer Bericht werden von der Schule dem Staatlichen Schulamt vorgelegt. Das Verfahren wird eingeleitet.

Das Staatliche Schulamt als Schulaufsichtsbehörde stellt auf der Grundlage der Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik fest, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht und legt den Förderschwerpunkt (§15 Absatz 1 Satz 4 SchG) fest.

Im Anschluss wird gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten beraten, an welcher Schule der Bildungsanspruch eingelöst wird.

Datum Bezeichnung Typ
07.10.2024Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

22.01.2025Antrag zur wiederholten Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Antrag zur wiederholten Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

23.01.2024Entbindung von der Schweigepflicht

Entbindung von der Schweigepflicht

16.11.2022Ergebnis Probebeschulung

Ergebnis Probebeschulung

23.11.2023Gutachtenvorlage

Gutachtenvorlage

07.10.2024Leitfaden Feststellungsverfahren

Leitfaden Feststellungsverfahren

Vorüberlegungen zum zukünftigen Lernort

Grundsätzliche Fragen sind für die Entscheidungsfindung hilfreich:

  • Wie kann mein Kind erfolgreich lernen?
  • Welche Unterstützung braucht mein Kind?
  • Welcher Lernort bietet sich an?

Welche Möglichkeiten gibt es?

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren bieten

  • ein hohes Maß an individueller Lern- und Entwicklungsbegleitung
  • kleine Lerngruppen
  • die Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung
  • im besonderen Maße eine an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientierte Ausstattung
  • kooperative Organisationsformen an einzelnen Standorten der allgemeinen Schule

Inklusive Bildungsangebote an allgemeinen Schulen bieten

  • gemeinsames Unterrichten von Kindern mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
  • sonderpädagogische Unterstützung
  • zieldifferentes oder zielgleiches Fördern der Kinder nach ihren Möglichkeiten
  • möglichst wohnortnahe Gruppenlösungen

Ansprechpartner nach Förderschwerpunkten

Begleitstelle Inklusion

Sollte ein inklusives Bildungsangebot für ihr Kind in Betracht kommen, stellen Sie bitte einen Antrag auf inklusive Beschulung.

Datum Bezeichnung Typ
13.09.2023Antrag auf inklusive Beschulung

Antrag auf inklusive Beschulung

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Begleitstelle beraten und unterstützen Sie:

Inklusion@ssa-bb.kv.bwl.de
07031 20595-37

  • Kundmüller, Klaus
  • Lambauer, Sonja
  • Lorenz-Kraft, Astrid
  • Niethammer, Amöna
  • Petersen, Frederic
  • Zornow, Franziska


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