Schulabsentismus, also das unentschuldigte Fehlen im Unterricht, hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und sich mittlerweile zu
einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickelt.
Umso wichtiger ist es, erste Anzeichen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies stellt einen zentralen
bildungspolitischen Auftrag für Schulen dar. Je früher Auffälligkeiten wahrgenommen werden, desto größer sind die
Chancen, entstandene Probleme und Konflikte nachhaltig zu lösen.
Das Fernbleiben vom Unterricht gefährdet die ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erheblich. Die Einhaltung der
Schulpflicht liegt in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Verhindern sie den Schulbesuch ihres Kindes, wird dies gemäß
§ 1666 BGB als Kindeswohlgefährdung eingestuft. In solchen Fällen ist der Staat im Rahmen seines Wächteramts
verpflichtet, entsprechend einzugreifen.
Die beigefügte Handlungsempfehlung wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern und Institutionen des Landkreises
Böblingen erarbeitet.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.