Kontaktperson
Grundsätze der Kooperation
„Kinder durchlaufen individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse, die in der Familie beginnen und durch die Kindertageseinrichtungen und die Grundschule unterstützt und gefördert werden. Die Einrichtungen wirken durch die pädagogische Begleitung und Förderung der Kinder auf eine Kontinuität der individuellen Entwicklungs- und Bildungsprozesse hin. Dabei ist der Auftrag zur gemeinsamen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in den Schulen zu berücksichtigen.
Gemeinsam mit den Eltern tragen die Kindertageseinrichtungen gemäß § 1 Absatz 2 bis 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und die Schulen die Verantwortung für einen erfolgreichen Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Kindertageseinrichtungen und Schulen haben gemeinsame pädagogische Grundlagen, die in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen liegen.“ (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen-Grundschulen vom 15.Juli 2019)
Aufgaben
- Unterstützung und Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Kindertageseinrichtung
- Beratung der Schulen/ Lehrkräfte
- Mitwirkung bei Fortbildungen und Veranstaltungen
- Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Böblingen