Erreichbarkeit:
Nach Absprache per E-Mail
Aufgaben
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG) durch
- berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
- deutliche Erhöhung des Anteils an Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer
- Beseitigung bestehender Benachteiligung
- Hinwirken auf eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf für Frauen und Männer
- Sie unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des ChancenG
Zuständigkeit
- für alle LehrerInnen an Grund-, Werkreal-, Real-, und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten im Kreis Böblingen (nicht für SchülerInnen)
Maßnahmen
- regelmäßige Dienstbesprechungen mit den AnsprechpartnerInnen der zugeordneten Schulen
- Unterstützung und Beratung der AnsprechpartnerInnen im Zusammenhang mit der Forderung nach familienfreundlichen Stundenplänen, bei der Berücksichtigung der Belange von Teilzeitkräften an den Schulen
- Unterstützung und Beratung der AnsprechpartnerInnen in Fragen der Personalentwicklung (vor allem hinsichtlich Frauen in Funktionsstellen)