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Schulfremdenprüfung

Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen ohne entsprechenden Schulabschluss den Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Werkrealschulabschlusses oder des Realschulabschlusses.  Wer im Landkreis Böblingen wohnt und die Schulfremdenprüfung ablegen möchte, meldet sich spätestens bis zum 1. März jeden Jahres beim Staatlichen Schulamt Böblingen an. Nach Prüfung der Anmeldungsunterlagen und der Zulassungvoraussetzungen weist das Staatliche Schulamt eine Prüfschule zu.

Erwerb des Haupt- bzw. Werkrealschulabschlusses im Rahmen einer Schulfremdenprüfung

Erwerb des Realschulabschlusses im Rahmen einer Schulfremdenprüfung