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Versetzungen von Lehrkräften im Schuldienst

Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule bzw. in ein anderes Bundesland beantragen.

Sie können:

Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre - bei Einstellung über schulbezogene Stellenausschreibung fünf Jahre - an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge - von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen - nicht berücksichtigt.