Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule bzw. in ein anderes Bundesland beantragen.
Sie können:
landesinterne Versetzung
(Hinweis: Um einen Antrag online stellen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Kennwort
notwendig)
Für eine Versetzung zum Sommer gilt als Antragsfrist der erste Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien.
Versetzung schulbezogene Ausschreibung
Für die Ausschreibungen zur Einstellung zum Februar und im Rahmen des Nachrückverfahrens können in der Regel keine
Versetzungsbewerber zugelassen werden.
Teilnahme am
Ländertauschverfahren
Für eine Versetzung zum Sommer gilt als Antragsfrist der erste Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien. Für eine Versetzung zum
1. Februar muss der Antrag bis zum 1. August des Vorjahres gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre - bei Einstellung über schulbezogene Stellenausschreibung fünf Jahre - an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge - von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen - nicht berücksichtigt.