Übergänge
Für Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule/Hauptschule ist auf der Grundlage der Multilateralen Versetzungsordnung
ein Wechsel auf die anderen Schularten der
Sekundarstufe I zum Schuljahresende oder in bestimmten Fällen auch zum Schulhalbjahr möglich.
Mit dem Werkrealschulabschluss können Schülerinnen und Schüler in eine duale Ausbildung, in berufliche Bildungsgänge
an den beruflichen Schulen oder unter bestimmten Voraussetzungen auf das Gymnasium wechseln. Mit dem Hauptschulabschluss haben
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine duale Asubildung zu beginnen oder die beruflichen Bildungsgänge an den
beruflichen Schulen zu besuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums