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Grundschule

Übergänge

Einschulung

Ein wichtiges Ereignis im Leben eines Kindes und dessen Familie ist der Schulanfang. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die zuständige Grundschule lädt die Eltern und Kinder zur Schulanmeldung ein. Eltern, Kindergarten und Schule arbeiten zusammen, um für jedes Kind einen guten Einstieg in die Schule zu ermöglichen.

Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung

Auf Antrag der Erziehungsbrechtigten können Kinder vorzeitig in die Schule aufgenommen oder vom Schulbesuch um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Wenn der Entwicklungsstand eines Kindes einen erfolgreichen Schubesuch fraglich erscheinen lässt, kann das Kind auf Antrag der Eltern um 1 Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zurückgestellte Kinder können entweder eine Grundschulförderklasse oder den Kindergarten besuchen. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schulleitung.

Die Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung ermöglicht den Erziehungsberechtigten bei Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, den Status der Schulpflicht selbst auszulösen, indem sie ihr Kind an der Grundschule anmelden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums


Von der Grundschule in die weiterführenden Schulen

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule.

Das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden. Bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung werden die Eltern durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Die Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Mit der schriftlichen Grundschulempfehlung kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Weitere Informationen sowie den Terminplan für das Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums


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