Übergänge
Für Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule ist auf der Grundlage der Multilateralen Versetzungsordnung ein
Wechsel auf andere Schularten der Sekundarstufe I zum Schuljahresende oder in bestimmten Fällen auch zum Schulhalbjahr
möglich.
Die Gemeinschaftsschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern sowohl einen Übergang in die duale Ausbildung als
auch in die weiterführenden Bildungsgänge an den beruflichen Schulen. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen
zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife erfüllen, können eine dreijährige gymnasiale Oberstufe entweder an einer
Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem Beruflichen Gymnasium besuchen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums