Eingliederungshilfe

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Eingliederungshilfe wird auf Antrag der Eltern und nach abgeschlossenem Prüfverfahren vom Jugendamt oder vom Amt für Soziales und Teilhabe gewährt, wenn aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung die Teilhabe an schulischer Bildung im passenden Bildungsgang eingeschränkt ist.

Für Schülerinnen und Schüler mit seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständiger Kostenträger. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter im Sozialen Dienst übernimmt die Federführung im Prüfverfahren.

Bei Körperbehinderung, Sehbehinderung, Hörschädigung oder geistiger Behinderung ist das Amt für Soziales und Teilhabe Kostenträger nach SGB IX.

Datum Bezeichnung Typ
23.01.2024C1 - Handreichung zum Antrag auf Übernahme der Kosten auf einen Schulkindergartenplatz an einer Einrichtung in privater Trägerschaft

Handreichung zum Antrag auf Übernahme der Kosten auf einen Schulkindergartenplatz an einer Einrichtung in privater Trägerschaft

23.01.2024B2 - Handreichung zum Antrag auf Übernahme der Schulkosten (Tagesschüler:in oder Wohnheim/Internat) an einer Einrichtung in privater Trägerschaft - Verlängerung

Handreichung zum Antrag auf Übernahme der Schulkosten (Tagesschüler:in oder Wohnheim/Internat) an einer Einrichtung in privater Trägerschaft - Verlängerung

23.01.2024B1 - Handreichung zum Antrag auf Übernahme der Schulkosten (Tagesschüler:in oder Wohnheim/Internat) an einer Einrichtung in privater Trägerschaft - Erstantrag

Handreichung zum Antrag auf Übernahme der Schulkosten (Tagesschüler:in oder Wohnheim/Internat) an einer Einrichtung in privater Trägerschaft - Erstantrag

23.01.2024A2 - Handreichung zum Antrag für die Schulbegleitung an allgemeinen Schulen und SBBZ - Verlängerung

Handreichung zum Antrag für die Schulbegleitung an allgemeinen Schulen und SBBZ - Verlängerung

23.01.2024A1 - Handreichung zum Antrag für die Schulbegleitung an allgemeinen Schulen und SBBZ - Erstantrag

Handreichung zum Antrag für die Schulbegleitung an allgemeinen Schulen und SBBZ - Erstantrag

Handreichung zum Antrag für die Begleitung bei Schullandheimaufenthalten
Die Begleitung im Schullandheim kann formlos beim Amt für Soziales beantragt werden (z.B. auch per Mail). Ein extra Antrag ist nicht notwendig.